Produkt zum Begriff Tarifvertrag:
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Böhm, Wolfgang: Praxishandbuch Arbeitnehmerüberlassung
Praxishandbuch Arbeitnehmerüberlassung , Die AÜG-Reform 2017 hat den betrieblichen Alltag erreicht. Arbeitnehmerüberlassung hat Konjunktur. Oft werden dabei jedoch die Tücken im Umgang mit der Bundesagentur für Arbeit verkannt - im Erlaubnisverfahren und bei Prüfungen. Hier liefert das Handbuch Informationen aus der Praxis für die Praxis. NEU in der 5. Auflage: Neue BAG-Anforderungen an die Arbeitsvertragsgestaltung in der Zeitarbeit Gesetzliche Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV ab 01.04.2022 Aktueller Stand zur Überlassungshöchstdauer Neues sektorales Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) Crowdworker-Entscheidung des BAG und Folgen für die Praxis Vorlagebeschlüsse zum AÜG an den EuGH und Risikoeinschätzung: Anwendung von Tarifrecht: "Ausreichender Gesamtschutz" oder equal pay? "Vorübergehend" - personen- oder arbeitsplatzbezogen? Autoren: Prof. Dr. Wolfgang Böhm , Berlin ; Jörg Hennig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Berlin ; Dr. Cornelius Popp, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erlangen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 89.00 € | Versand*: 0 € -
Architekturführer Nürnberg
Architekturführer Nürnberg , Nürnberg nimmt einen besonderen Platz in der deutschen Geschichte ein: Ort der Reichstage des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, bedeutendes Zentrum des deutschen Humanismus, aber auch »Stadt der Reichsparteitage« der NS-Zeit sowie Stätte der Kriegsverbrecherprozesse. Heute ist die Stadt das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Metropolregion Nürnberg sowie ein bedeutender Industrie- und Messestandort. Dieser Architekturführer, entstanden in Zusammenarbeit mit Studierenden der Fakultäten Architektur und Design der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, ist eine umfassende Dokumentation der vielschichtigen Architektur Nürnbergs. In zehn Rundgängen, die vom Zentrum bis zur Peripherie führen, werden insgesamt 245 Bauten aus rund 800 Jahren Stadtgeschichte vorgestellt. Ergänzt wird diese Darstellung durch neun Essays, die die Hintergründe der baulichen Entwicklungen in dieser bedeutsamen deutschen Stadt beleuchten. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 38.00 € | Versand*: 0 € -
Monopoly - Nürnberg
Winning Moves Monopoly Nürnberg MONOPOLY, das weltberühmte Spiel um Grundbesitz und Immobilien, lädt dich mit dieser Ausgabe zu einem aufregenden Abenteuer in die Stadt Nürnberg ein, eine pulsierende Metropole im Herzen Frankens und ein Schmelztiegel von Kultur, Geschichte und Innovation. Nürnberg, ...
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Promadino Zierbrunnen "Nürnberg"
mit bepflanzbarem Wassertrog Ein Blickfang auch für kleine Gärten. Der Zierbrunnen besteht aus imprägnierten Massivholz und ist leicht zu montieren. Zum Lieferumfang gehören Schöpfeimer und Kette. Die Beschläge sind verzinkt. Maße: 59 x 53 x 109 cm; Gewic
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Wer beschließt Tarifvertrag?
Tarifverträge werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Beide Parteien verhandeln über die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Regelungen. Wenn sich beide Seiten auf einen Tarifvertrag geeinigt haben, wird dieser von den jeweiligen Gremien der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände genehmigt. Erst nach dieser Genehmigung tritt der Tarifvertrag in Kraft und gilt für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Letztendlich sind es also die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die über die Annahme eines Tarifvertrags entscheiden.
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Welcher Tarifvertrag gilt?
Das hängt von der Branche und dem Arbeitgeber ab. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Tarifverträgen, die für verschiedene Branchen und Unternehmen gelten. Um herauszufinden, welcher Tarifvertrag für einen bestimmten Arbeitsplatz gilt, sollte man sich an die zuständige Gewerkschaft oder den Arbeitgeber wenden.
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Tarifvertrag oder Einzelvertrag?
Die Entscheidung zwischen einem Tarifvertrag und einem Einzelvertrag hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Tarifvertrag bietet in der Regel festgelegte Standards und Regelungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe, während ein Einzelvertrag individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt wird. Die Wahl hängt von den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien ab, sowie von der Verfügbarkeit und Relevanz eines Tarifvertrags für die spezifische Situation.
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Tarifvertrag oder individuelle Gehaltsverhandlung?
Die Entscheidung zwischen einem Tarifvertrag und individuellen Gehaltsverhandlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Tarifvertrag bietet in der Regel eine gewisse Sicherheit und Transparenz, da die Gehälter und Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Beruf festgelegt sind. Individuelle Gehaltsverhandlungen können hingegen die Möglichkeit bieten, ein höheres Gehalt auszuhandeln, jedoch besteht auch das Risiko, dass die Verhandlungen nicht erfolgreich sind. Letztendlich sollte die Entscheidung von den persönlichen Präferenzen und Zielen abhängen.
Ähnliche Suchbegriffe für Tarifvertrag:
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GRÄWE Steakbesteck NÜRNBERG
Rustikales Steakbesteck für 6 Personen im Landhausstil. Dank des hohen Eigengewichts liegen die Besteckteile angenehm in der Hand. Die Steakmesser mit Wellenschliff erlauben müheloses Schneiden von Fleischfasern. Lieferumfang: 6 Steakmesser, Länge: ca.
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Kann Betriebsrat Tarifvertrag erzwingen?
Der Betriebsrat hat das Recht, Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abzuschließen, sofern im Unternehmen eine Tarifbindung besteht. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, kann der Betriebsrat versuchen, diesen durch Verhandlungen oder auch durch den Einsatz von Streikmaßnahmen zu erzwingen. Letztendlich hängt es jedoch von der jeweiligen Rechtslage und den Verhandlungsmöglichkeiten ab, ob der Betriebsrat tatsächlich einen Tarifvertrag erzwingen kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.
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Hat Edeka einen Tarifvertrag?
Ja, Edeka hat einen Tarifvertrag. Der Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter, wie zum Beispiel Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und weitere Sozialleistungen. Dieser Tarifvertrag wurde zwischen der Gewerkschaft und Edeka ausgehandelt und gilt für alle Beschäftigten des Unternehmens. Durch den Tarifvertrag sollen faire und gerechte Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter gewährleistet werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber wie Edeka Tarifverträge respektieren und einhalten, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.
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Wer gehört zum Tarifvertrag?
Im Allgemeinen gehören zum Tarifvertrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer bestimmten Branche oder eines bestimmten Unternehmens. Der Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Die Vertragsparteien, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, verhandeln über die Bedingungen des Tarifvertrags. Arbeitgeber sind durch ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder durch direkte Verhandlungen mit Gewerkschaften an den Tarifvertrag gebunden. Arbeitnehmer profitieren von den im Tarifvertrag festgelegten Regelungen und haben Anspruch auf die darin vereinbarten Leistungen.
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Wo gilt der Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag gilt in der Regel für alle Arbeitnehmer eines bestimmten Wirtschaftszweigs oder Unternehmens, die Mitglied der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Er regelt unter anderem Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Der Tarifvertrag kann auch für nicht-gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer gelten, wenn ihr Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. In einigen Fällen können Tarifverträge auch für ganze Branchen oder Regionen gelten, unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit der Arbeitnehmer. In Deutschland sind Tarifverträge rechtlich bindend und können nur durch eine neue Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien geändert oder aufgehoben werden.
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