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Produkt zum Begriff Witwenrente:


  • Witwenrente 2025 I Rentenratgeber und Finanzplaner für Witwen & Hinterbliebene I Kleine Witwenrente I Große Witwenrente I Hinterbliebenenrente I Berechnung Witwenrente I Witwenrente neues Recht
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  • Böhm, Wolfgang: Praxishandbuch Arbeitnehmerüberlassung
    Böhm, Wolfgang: Praxishandbuch Arbeitnehmerüberlassung

    Praxishandbuch Arbeitnehmerüberlassung , Die AÜG-Reform 2017 hat den betrieblichen Alltag erreicht. Arbeitnehmerüberlassung hat Konjunktur. Oft werden dabei jedoch die Tücken im Umgang mit der Bundesagentur für Arbeit verkannt - im Erlaubnisverfahren und bei Prüfungen. Hier liefert das Handbuch Informationen aus der Praxis für die Praxis. NEU in der 5. Auflage: Neue BAG-Anforderungen an die Arbeitsvertragsgestaltung in der Zeitarbeit Gesetzliche Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV ab 01.04.2022 Aktueller Stand zur Überlassungshöchstdauer Neues sektorales Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) Crowdworker-Entscheidung des BAG und Folgen für die Praxis Vorlagebeschlüsse zum AÜG an den EuGH und Risikoeinschätzung: Anwendung von Tarifrecht: "Ausreichender Gesamtschutz" oder equal pay? "Vorübergehend" - personen- oder arbeitsplatzbezogen? Autoren: Prof. Dr. Wolfgang Böhm , Berlin ; Jörg Hennig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Berlin ; Dr. Cornelius Popp, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erlangen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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    Architekturführer Nürnberg

    Architekturführer Nürnberg , Nürnberg nimmt einen besonderen Platz in der deutschen Geschichte ein: Ort der Reichstage des Heiligen Römischen ­Reiches Deutscher Nation, bedeutendes Zentrum des deutschen Humanismus, aber auch »Stadt der ­Reichsparteitage« der NS-Zeit sowie Stätte der Kriegsverbrecherprozesse. Heute ist die Stadt das wirtschaftliche und kulturelle Zen­trum der Metropolregion Nürnberg sowie ein bedeutender Industrie- und Messe­standort. Dieser Architekturführer, entstanden in Zusammenarbeit mit Studierenden der Fakultäten Architektur und Design der ­Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, ist eine umfassende Dokumentation der vielschichtigen Architektur ­Nürnbergs. In zehn Rundgängen, die vom Zentrum bis zur Peripherie führen, werden insgesamt 245 Bauten aus rund 800 Jahren Stadt­geschichte vorgestellt. Ergänzt wird diese Darstellung durch neun Essays, die die Hintergründe der bau­lichen Ent­wicklungen in dieser bedeutsamen deutschen Stadt beleuchten. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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    Monopoly - Nürnberg

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  • Kann Witwenrente verfallen?

    Kann Witwenrente verfallen? Die Witwenrente kann unter bestimmten Umständen verfallen, zum Beispiel wenn die Witwe wieder heiratet. In diesem Fall endet in der Regel der Anspruch auf die Witwenrente. Auch wenn die Witwe eine neue Partnerschaft eingeht, kann dies Auswirkungen auf die Witwenrente haben. Es ist daher wichtig, sich über die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Witwenrente zu informieren, um möglichen Verfall zu vermeiden. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten und Risiken abzuwägen.

  • Wird Witwenrente angerechnet?

    Witwenrente wird in der Regel auf andere Einkünfte angerechnet, insbesondere auf eigene Rentenansprüche oder Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Die genaue Anrechnung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der eigenen Rente oder des Einkommens. Es gibt Freibeträge, die bei der Anrechnung berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Witwenrente nicht komplett gekürzt wird. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Rentenversicherung oder einem Berater über die genauen Regelungen zur Anrechnung von Witwenrente zu informieren.

  • Wann kleine Witwenrente?

    Die kleine Witwenrente wird in der Regel an Witwen oder Witwer gezahlt, die nicht mehr erwerbstätig sind und keine große Witwenrente erhalten. Sie wird gewährt, wenn die verstorbene Person in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Zudem muss die Witwe oder der Witwer bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, um Anspruch auf die kleine Witwenrente zu haben. Die genauen Voraussetzungen können je nach individueller Situation variieren, daher ist es ratsam, sich bei der Rentenversicherung oder einem Sozialberater über die konkreten Bedingungen zu informieren.

  • Wer bekommt eine Witwenrente?

    Eine Witwenrente wird in der Regel an die Ehefrau oder den Ehemann eines verstorbenen Versicherten gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch bestanden hat und der verstorbene Partner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Auch eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Ehe, dem eigenen Einkommen und eventuellen Rentenansprüchen des verstorbenen Partners. Es ist ratsam, sich bei der Rentenversicherung oder einem Berater über die genauen Voraussetzungen und Ansprüche auf eine Witwenrente zu informieren.

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  • Welche Anlage für Witwenrente?

    Welche Anlage für Witwenrente ist am besten geeignet, um langfristige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten? Sollte die Anlage konservativ sein, um das Risiko zu minimieren, oder eher auf Wachstum ausgerichtet sein, um höhere Renditen zu erzielen? Welche steuerlichen Auswirkungen hat die gewählte Anlageform auf die Witwenrente? Gibt es spezielle Anlageprodukte oder -strategien, die für Witwenrenten empfohlen werden? Wie kann man die Anlage diversifizieren, um das Risiko zu streuen und die Rendite zu optimieren?

  • Kann Witwenrente wieder aufleben?

    Kann Witwenrente wieder aufleben, wenn die Voraussetzungen dafür erneut erfüllt sind? Dies könnte der Fall sein, wenn die Witwe nach dem Tod ihres Ehepartners wieder heiratet, die neue Ehe jedoch wieder endet. In diesem Fall könnte sie möglicherweise wieder Anspruch auf Witwenrente haben. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen und Regelungen des jeweiligen Rentensystems zu prüfen, um sicherzustellen, ob die Witwenrente wieder aufleben kann. Es empfiehlt sich, sich an die zuständige Rentenversicherung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden, um eine genaue Auskunft zu erhalten.

  • Wann wird Witwenrente gestrichen?

    Die Witwenrente wird in der Regel gestrichen, wenn die Witwe wieder heiratet. Durch die erneute Eheschließung entfällt der Anspruch auf die Witwenrente, da die neue Ehe als Versorgungsmöglichkeit angesehen wird. In einigen Fällen kann die Witwenrente auch wegfallen, wenn die Witwe eine neue Partnerschaft eingeht, die als eheähnlich eingestuft wird. Zudem endet die Witwenrente, wenn die Witwe verstirbt oder die Voraussetzungen für den Bezug der Rente nicht mehr erfüllt. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen und Voraussetzungen für die Witwenrente zu informieren, um mögliche Streichungen zu vermeiden.

  • Kann Witwenrente gekürzt werden?

    Kann Witwenrente gekürzt werden? Die Witwenrente kann unter bestimmten Umständen gekürzt werden, zum Beispiel wenn die Witwe wieder heiratet oder eine neue Partnerschaft eingeht. Auch Einkommen der Witwe oder andere Renten können sich auf die Höhe der Witwenrente auswirken. Es gibt jedoch gesetzliche Regelungen, die den Schutz vor zu großen Kürzungen der Witwenrente gewährleisten. Es ist daher ratsam, sich bei der Rentenversicherung oder einem Fachanwalt für Sozialrecht über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren.

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